LG Chemnitz - Urteil vom 27. März 2018 (Az.: 6 O 1166/17)
(noch nicht rechtskräftig)

Landgericht Chemnitz entscheidet über Sparkassen Kündigungsmöglichkeit nach Erreichen der höchsten Prämienstufe

Bei einem Prämiensparvertrag aus dem Jahr 1995 stellte das Landgericht Chemnitz in seinem Urteil (vom 27.03.2019 Az. 6 O 1166/17) fest, dass ab dem Erreichen der höchsten Prämienstufe der Vertrag wirksam gekündigt werden konnte.

Praemiensparvertraege gekuendigt wir helfen MUC

Eine unbefristete Vertragsdauer war nicht vereinbart. Der Kläger hat nach 15 Jahren die Sparprämie in Höhe von 50 % erhalten und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung betrug die Laufzeit des Vertrags mehr als 22 Jahre.

Der streitgegenständliche Prämiensparvertrag war somit gem. §§ 700 Abs. 1, 488 Abs. 3 BGB kündbar. Dahingestellt bleiben kann, ob das Kündigungsrecht durch Parteivereinbarung abdingbar ist (vgl. hierzu: OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015, 9 U 31/15), da eine solche hier nicht vorlag.

Auch Sie sind betroffen?

Dann kontaktieren Sie uns. Unsere Anwälte unterstützen Sie.