Gibt es schon erfolgreiche Verfahren?
Bundesweit konnten bereits gegen zahlreiche Sparkassen positive Urteile erstritten werden. So verurteilte etwa das LG Dresden mit Urteil vom 24.09.2020 (Az. 9 O 2203/19) (noch nicht rechtskräftig) die beklagte Sparkasse auf eine Zinsnachzahlung von 11.000 €, das LG München I (Az. 22 O 15646/20) (noch nicht rechtskräftig) die Stadtsparkasse München auf eine Nachzahlung von etwa 8.000 € und das Landgericht Regensburg (Az. 83 O 2990/20) (noch nicht rechtskräftig) die Sparkasse im Landkreis Cham auf eine Zinsnachzahlung in Höhe von etwa 12.000 €.