Wieso wurden die Zinsen rechtswidrig angepasst?
Die Sparkassen waren der Auffassung, dass sie sich durch ihre AGB-Regelungen wirksam ein einseitiges Zinsanpassungsrecht eingeräumt haben. Der BGH (Az.: XI ZR 234/20) erklärte dieses jedoch für rechtswidrig, da die Zinsanpassungen durch die Bank für den Kunden nicht kalkulierbar waren.