Womit müssen die Sparkassen rechnen?
Die Sparkassen müssen damit rechnen, dass von vielen Kunden eine Zinsnachzahlung eingefordert wird. Im Lichte des BGH-Urteils vom 6. Oktober 2021 (Az.: XI ZR 234/20) werden sie auch dazu verpflichtet sein, sollten sie rechtswidrige Zinsänderungen vorgenommen haben.